Werkvertrag

Werkvertrag

Warum Werkverträge?

Werkverträge entsprechen einer arbeitsteiligen und modernen Arbeitswelt. Sie stellen ein eigenständiges arbeitsorganisatorisches Instrument dar, das sich in Deutschland seit mehr als 100 Jahren bewährt hat. In der globalisierten und spezialisierten Welt von heute bedarf es der Arbeitsteilung in Gestalt von Werkverträgen. Bei einem Werkvertrag kauft ein Unternehmen von einem anderen Unternehmen eine bestimmte Leistung ein. Damit unterscheidet sich der Werkvertrag grundsätzlich von der Zeitarbeit. Daher gelten für Werkverträge nicht die Regelungen aus dem AÜG, wie z.B. die Höchstüberlassungsdauer. Wird ein Werkvertrag vereinbart, ist es wichtig alle Werkvertragsregeln zu beachten und klar von der Arbeitnehmerüberlassung abzugrenzen.

Werkvertrag oder Zeitarbeit?

Outsourcing über Werkverträge gibt es also schon seit langer Zeit und zwar auch so, dass auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers Teile der Produktion oder Hilfstätigkeiten durch Fremdfirmen erledigt werden.

Beim Werkvertrag vereinbaren wir mit unserem Auftraggeber vorab die zu erfüllende konkrete Aufgabe. Wir einigen uns ferner über die Qualitätsstandards, die Menge sowie die Preise. Wir führen im fremden Betrieb einen eigenen Betrieb (sog. Betrieb im Betrieb).

Die anschließend zu erledigenden Abläufe für unsere Mitarbeiter werden von uns selbständig organisiert. Uns obliegt die Personaleinsatzplanung; wir sorgen ferner dafür, dass das Produkt rechtzeitig in der vereinbarten Qualität fertig wird, was wir wiederum durch unser Qualitätsmanagement absichern.

Selbstverständlich übernehmen wir auch die Haftung für Mängel und eventuelle Schäden, die unsere Mitarbeiter verursachen. Wir tragen die volle Ergebnisverantwortung.

Fragen?

  • Rufen Sie uns unverbindlich an und erhalten Sie von uns eine Ersteinschätzng zu Ihrem Personalbedarf: +49 151 / 75 204 377

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